NLP-Förderung
Prämiengutschein des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Nutzen Sie eine Bildungsprämie über € 500,– für Ihre Weiterbildung bei Alexander-Training im gesamten Bundesgebiet des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Voraussetzung ist, dass Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen unter € 25.600,– (bzw. für Verheiratete € 51.200,–) liegt.
Die Bildungsprämie erhalten Sie in Form eines Prämiengutscheins bei einer zuständingen Beratungsstelle. Eine Beratungsstelle finden Sie über die kostenlose Servicenummer 0800 2623000 oder über die Website des Ministeriums.
Arbeitgeberförderung
Auch Ihr Arbeitgeber profitiert von Ihrer Fortbildung bei Alexander-Training. Oft beteiliegen sich Arbeitgeber an den Fortbildungskosten. Fragen Sie einfach nach ob er sich an der Investition beteiligen möchte. Fragen kostet nichts!
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Leistungen zur Berufsförderung und der befristeten Dienstzeitversorgung haben das Ziel, Soldaten auf Zeit nach Eignung, Neigung und Leistungsfähigkeit durch Bildung zu fördern und auf die Tätigkeits- oder Beschäftigungssuche vorzubereiten. Diese Zeiten werden finanziell abgesichert um ihnen zu einer angemessenen Eingliederung in das zivile Erwerbsleben zu verhelfen. mehr Infos
NRW Bildungsscheck
Mit dem Bildungsscheck des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben zur Hälfte, höchstens bis zu 500 Euro bezuschusst. Für das Förderprogramm stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.
Das Landesprogramm richtet sich an Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten. Der Zugang ist sowohl individuell als auch betrieblich möglich.
Das heißt: Interessierte Beschäftigte können für ihre berufliche Weiterentwicklung ebenso einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen wie Betriebe, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung geeignete Qualifizierungen für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benötigen.
Einbezogen sind dabei alle Beschäftigtengruppen: von den Fach- und Leitungskräften bis hin zu den Minijobbern sowie Frauen und Männer in Elternzeit.
Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige können in den ersten fünf Jahren nach der Gründung den Weiterbildungszuschuss in Anspruch nehmen.
Ebenso können Berufsrückkehrende, also Frauen und Männer, die nach einer längeren Familienzeit in den Beruf zurückkehren möchten und dafür eine besondere Schulung benötigen, den Bildungsscheck nutzen.
Die zuständigen Beratungsstellen finden Sie hier.








