Berufliche Weiterbildung nach AZWV
= Weiterbildung mit Bildungsgutschein
Wir sind zertifizierter Bildungsträger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung des Bundesministeriums für Arbeit), zugelassen durch die Zertifizierungsstelle TÜV SÜD Management Service GmbH. Zusätzlich sind wir Mitglied im Forum Werteorientierung e.V..
Über einen Bildungsgutschein können Sie als Arbeitsuchende/r an folgenden Weiterqualifizierungen teilnehmen:
– NLP-Business-Practitioner
– NLP-Business-Master
– NLP-Professional-Coach
– Sales-Competences
– NLP-Diploma
Staatliche Mittel können bei Vorlage eines Bildungsgutscheins genutzt werden. Dies gilt sowohl bei einer Umschulung/Weiterbildung zur Wiedereingliederung von Arbeitssuchenden als auch für das Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer im Unternehmen).
Kurzarbeit und Qualifizierung ist auch eine Fördermöglichkeit durch die Bundesagentur für Arbeit, um Zeiten der Nichtbeschäftigung von Kurzarbeitern für berufliche Weiterbildung nutzen zu können.
AZWV-Beratung bei Alexander-Training
Unsere AZWV-Spezialisten helfen Ihnen bei allen Fragen zur AZWV (z.B. Bildungsgutscheine) weiter.
Füllen Sie das Rückruf-Service-Formular aus und Sie werden schnellstmöglich zurück gerufen.
Haben Sie Kurzarbeit in Ihrer Firma, melden Sie sich bitte ebenfalls telefonisch oder über unsere Serviceseite bei uns.
Unsere AZWV-Berater werden sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Kosten
Bei der Bundesagentur für Arbeit informiert Sie Ihr/e Sachbearbeiter/in über die Möglichkeit einer beruflichen Förderung nach SGB III sowie über diverse Förderprogramme, wie z.B. WeGebAU (=Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer im Unternehmen).
Bei Vorlage eines Bildungsgutscheins können dann 100% der Kosten direkt vom Alexander-Training mit der Bundesagentur für Arbeit abgerechnet werden.
Im Rahmen der Qualifizierung während Kurzarbeit werden bis zu 100% der Weiterbildungskosten und zusätzlich 100% der Sozialversicherungskosten von der Bundesagentur für Arbeit getragen.

